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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19   

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https://dejure.org/2022,12374
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19 (https://dejure.org/2022,12374)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.2022 - L 16 KR 814/19 (https://dejure.org/2022,12374)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 2022 - L 16 KR 814/19 (https://dejure.org/2022,12374)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Zwar sind Schadensersatzansprüche in Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften bei Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen auch mit der Neufassung des § 69 SGB V zum 01.01.2000 weiterhin möglich (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2013 - B 1 KR 22/12 R - Rn. 10, juris; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R - Rn. 21 ff., juris).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Zivilrechtliche Vorschriften sind nicht mehr maßgebend für diese Rechtsbeziehungen, sondern können nur noch lückenfüllend und ergänzend herangezogen werden und dies lediglich "entsprechend" und nicht etwa unmittelbar, wie dies noch dem bis zum 31.12.1999 geltenden Recht der Beziehungen zu nichtärztlichen Leistungserbringern entsprochen hat (BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R - Rn. 25, juris).
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Vergütungsanspruch bei Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Leistet ein zugelassener Hilfsmittelerbringer entsprechend seiner Berechtigung und Verpflichtung einem Versicherten aufgrund ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung, erwächst ihm daraus ein gesetzlicher Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse (zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - Rn. 11, juris, für den parallelen Bereich der Heilmittelversorgung nach §§ 124, 125 SGB V; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R - Rn. 13, juris, für die Leistungserbringung durch Apotheken nach § 129 SGB V; zur Hilfsmittelversorgung ThürLSG, Urteil vom 27.05.2013 - L 6 KR 811/11 - Rn. 16, juris).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Leistet ein zugelassener Hilfsmittelerbringer entsprechend seiner Berechtigung und Verpflichtung einem Versicherten aufgrund ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung, erwächst ihm daraus ein gesetzlicher Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse (zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - Rn. 11, juris, für den parallelen Bereich der Heilmittelversorgung nach §§ 124, 125 SGB V; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R - Rn. 13, juris, für die Leistungserbringung durch Apotheken nach § 129 SGB V; zur Hilfsmittelversorgung ThürLSG, Urteil vom 27.05.2013 - L 6 KR 811/11 - Rn. 16, juris).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen die Grundsätze des Leistungserbringerrechts einem auf den Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der ungerechtfertigten Bereicherung gestützten Anspruch gegen den Kostenträger entgegen, wenn Leistungen an Versicherte erbracht werden, zu denen der Leistungserbringer nach diesen Grundsätzen nicht berechtigt ist (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - Rn. 30, juris m.w.N.).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Leistungserbringer und Krankenkasse stehen sich in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber, welches, wie beschrieben, dem öffentlichen Recht unterliegt (§ 69 Abs. 1 SGB V) und zumeist durch vertragliche Regelungen - hier die Rahmenverträge nach § 127 SGB V - näher ausgestaltet ist (BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R - Rn. 22, juris).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Zwar sind Schadensersatzansprüche in Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften bei Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen auch mit der Neufassung des § 69 SGB V zum 01.01.2000 weiterhin möglich (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2013 - B 1 KR 22/12 R - Rn. 10, juris; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R - Rn. 21 ff., juris).
  • LSG Thüringen, 27.05.2013 - L 6 KR 811/11

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs des Versicherten gegen den Hersteller im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 16 KR 814/19
    Leistet ein zugelassener Hilfsmittelerbringer entsprechend seiner Berechtigung und Verpflichtung einem Versicherten aufgrund ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung, erwächst ihm daraus ein gesetzlicher Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse (zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - Rn. 11, juris, für den parallelen Bereich der Heilmittelversorgung nach §§ 124, 125 SGB V; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R - Rn. 13, juris, für die Leistungserbringung durch Apotheken nach § 129 SGB V; zur Hilfsmittelversorgung ThürLSG, Urteil vom 27.05.2013 - L 6 KR 811/11 - Rn. 16, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - L 5 KR 350/23
    Allgemein ist die rechtliche Konstruktion im Dreiecksverhältnis Leistungserbringer - Versicherter - Krankenkasse i.d.R. folgende: Leistungserbringer und Versicherte stehen in privat-, meist kauf-, dienst-, miet- oder werkvertragsrechtlichen Beziehungen zueinander, während die Krankenkasse dem Versicherten hoheitlich gegenübertritt (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.03.2022 - L 16 KR 814/19 Rn. 24).
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